Logo

Förderverein der Hochschule Zittau/Görlitz e.V.


Allgemeines
Vorstand
Satzung
Antr. Mitgl.
Mitgliederliste
Fördervereinspreise
Aktuelles
Home
Email
Hochschule
Impressum

Beitragsordnung

gültig ab 01.01.2010
beschlossen in der Mitgliederversammlung am 25.11.2009



1. Mitglieder und Beitragshöhe


Gemäß § 4 Ziffer 1 der Satzung können natürliche und juristische Personen (einschließlich Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts) Mitglieder des Vereins sein. Der jährliche Beitrag beträgt für

natürliche Personen* 30,00 €
juristische Personen 150,00 €
juristische Personen (DAX-Unternehmen) 2.000,00 €


* Rentner/Pensionäre zahlen den halben Beitrag
Darüber hinausgehende Zahlungen natürlicher oder juristischer Personen gelten als Spende an den Verein. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen gelten die üblichen Regelungen.


2. Fälligkeit der Jahresbeiträge

Die Jahresbeiträge sind ohne Aufforderung seitens der Mitglieder bis zum Ende des 1. Quartals des laufenden Beitragsjahres zu entrichten. Sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine Zahlung erfolgt ist, werden die säumigen Mitglieder durch den Schatzmeister zur Zahlung aufgefordert. Eine Überprüfung der Beitragseingänge mit einer nochmaligen Erinnerung an die rückständigen Zahler wird durch den Schatzmeister bis zum Ende des Monats November des laufenden Beitragsjahres vorgenommen.
Vorzugsweise sollte der Beitrag per Lastschriftverfahren eingezogen werden.
 
3. Behandlung von Beitragsrückständen

Wenn ein Mitglied trotz zweier Mahnungen mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist, entscheidet der Vorstand in jedem Einzelfall darüber, ob das Mitglied aus dem Verein auszuschließen ist.


FdR.: Schatzmeister





Hochschulregion "Dreiländereck" Zittau/Görlitz – Wroclaw - Liberec